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Heute vor 75 Jahren – 14. Juli 1933 – "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

Gleich zu Beginn der NS-Zeit wurde ein radikales Sterilisationsgesetz verabschiedet. Der Reichstag, also das Parlament und die Länder mussten nicht damit befasst werden, durch das Ermächtigungsgesetz („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933) war die Regierung ermächtigt worden, gesetzliche Maßnahmen in eigener Vollmacht zu treffen. Jetzt also machte die Regierung bar jeder demokratischen Kontrolle wirklich was sie wollte, es wurde Ernst.

Dieses erste Rassegesetz, das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde vom Kabinett am 14. Juli 1933 angenommen, es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Es war durch die breite Möglichkeit zu Zwangssterilisation und durch die Einbeziehung sehr vieler, oft unklar definierter Gruppen von „Erbkranken“ geprägt.

Mindestens 400.000 Menschen wurden bis Mai 1945 auf Basis des Gesetzes zwangssterilisiert. An diesem Eingriff starben auch Menschen, etwa 5.500 Frauen und 600 Männer.

Zur Begutachtung eines Sterilisationsverfahrens wurden formal rechtsförmig agierende „Erbgesundheitsgerichte“ geschaffen, in denen nationalsozialistische Juristen und Mediziner zusammenwirkten; die individuellen Belange der „Kranken“ wurden dabei im Kontext der „Volksgemeinschaftsideologie“ des NS-Regimes nicht hoch veranschlagt. Es ging also nicht um medizinische Indikationen sondern um politische motivierte Gewalt.

Heute vor 75 Jahren – 24.3.1933 – "Ermächtigungsgesetz"

“Was ist schlimm daran, wenn die Regierung die Gesetze macht?”

Für einen durchschnittlichen deutschen Schüler ein schwer zu begreifender Sachverhalt.

Die Frage ist ja schon eine sehr vereinfachende Hilfestellung für das Verständnis der unterschiedlichen Rollen von Legislative und Exekutive. Aber in dieser Zuspitzung braucht es sie ganz offenkundig, wenn man verstehen will, was jenes “Ermächtigungsgesetz” von 1933 für die Demokratie bedeutete. Faktisch wurde die Gewaltenteilung in Deutschland beendet, die Herrschaft der Nazidiktatur gesetzlich begründet.

Ein Zustand wurde hergestellt, den schon die staatstheoretischen Väter der Idee von der Gewaltenteilung Locke und Montesquieu als abschaffenswürdige Machtkonzentration und Willkür bezeichneten. Jegliche Kontrolle der Regierung durch das Parlament wurde durch dieses Gesetz illusorisch.

Das Parlament zog sich selbst den Boden unter den Füßen weg.

Die Regierung konnte machen, was sie wollte.