300.000 Euro Jahresgehalt. Bezahlt von Krankenkassenbeiträgen
Der alljährliche Bericht des Bundesrechnungshofes ist immer wieder eine Fundgrube für Unglaubliches und Unerträgliches. Seit wenigen Jahren darf die Kassenkontrolle des Staates nun auch in die Krankenkassen schauen und schaut dabei in kranke Kassen.
Besonders krank ist die Geldpyramide ganz oben. Nach den Empfehlungen der Sozialpartner – also des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – sollen Vorstände solcher Organisationen nicht mehr als 130.000 Euro verdienen.
Als Vorstand (das gilt für 9 von 10 schreibt der Rechnungshof) einer großen deutschen Krankenkasse (und davon gibts viele) geht aber mehr über die Kontenkante, in der Spitze bis zu 300.000 Euro. Und darin nicht einbezogen sind schon mal zusätzliche Leistungen wie Dienstwagen, pauschale Aufwandsvergütungen, Mietersatz, Heimflüge (!), zinsgünstige Darlehen oder Ansprüche auf zusätzliche Altersversorgung.
Mir erschließt sich nicht, was an der Eintreibung von Kassenbeiträgen und dem schwer zu kontrollierenden Ausgeben an die Gesundheitsindustrie derartig verantwortungsvoll sein soll, daß solch hohe “Verantwortungsprämien” gerechtfertigt sind. Zumal – auch davon berichtet der Rechnungshof – im Versagensfall einem Vorstandsvorsitzenden 700.000 Euro Abfindung gezahlt wurden, obwohl ihm schwerwiegende Verfehlungen vorgeworfen wurden.
Gut. In BankerBoniMaßstäben sind das Peanuts, aber das System zieht natürlich Kreise.
Chefs von Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten offensichtlich Gehälter in vergleichbaren Größenordnungen und ebenso diese wirklich nötigen Zusatzleistungen, die man in solchen Positionen zu brauchen scheint. Das ist ja auch gut begründet mit dem Verweis, daß die KVen “mittelständischen Unternehmen ähnelten” und dort lägen nunmal die Vergütungen zwischen 194.000 und 381.000 Euro (März 2005 Deutsches Ärzteblatt).
Ah ich vergaß, die genannten Summen werden ja in diesem Fall nicht direkt von der Versichertengemeinschaft, sondern aus den Beiträgen der niedergelassenen Ärzte bezahlt. Aber wenn ich mich richtig erinnere, zählen zu den Kunden des Geschäftsmodells “Arzt” außer den Patienten niemand weiteres. Patienten sind wiederum Mitglieder einer Kasse und die erheben dafür dann Beiträge aus denen die Ärzte, Krankenhäuser (und andere) bezahlt werden.



